Kleingärtnerverein Elze e.V., Ina Marquardt, Bahnhofstraße 13, 31008 Elze

Tel. 0170 / 8488233, Mail: kgv.elze@gmx.de

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personalbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

Hausordnung der “Pergola”

Mieter und Nutzer haben Folgendes zu beachten:

  1. Der Vertragspartner muss über 20 Jahre alt sein.
  • Die Schlüsselübergabe und  Schlüsselrücknahme  erfolgt gemeinsam mit dem Vermieter unter Anfertigung eines Übergabeprotokolls.
  • Der Mieter haftet für Sach- und Personenschäden, die während der Nutzung in und an der Pergola, den Außenanlagen und der Einrichtung, von ihm selbst oder von Gästen verursacht werden. Auch dann, wenn den Mieter selbst kein Verschulden trifft.
  • Die Vermietung erfolgt nur zur privaten Nutzung.
  • Der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Er hat alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen einzuhalten.
  • Sofern aufgrund der Wiedergabe von Ton-/Bildmaterial im Rahmen der Veranstaltung Gebühren der GEMA anfallen, ist die Anmeldung und Gebührenzahlung ausschließlich Angelegenheit des Mieters.
  • Belästigungen der Anwohner, insbesondere ruhestörender Lärm nach 22.00 Uhr und unzulässige Abfallentsorgung  sind zu unterlassen.
  • Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mieträume für Veranstaltungen zu nutzen, auf denen verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt oder verbreitet wird, sei es durch Mieter selbst oder durch Besucher der Veranstaltung. Handlungen gegen diese Bestimmungen sind vom Mieter unverzüglich zu unterbinden.
  • Nach Ende der Veranstaltung müssen das Licht und alle elektrischen Geräte ausgeschaltet, sowie alle Fenster, Rollläden und Türen verschlossen werden. Dieses gilt auch für die Toilettenanlage. Außerdem muss beim Verlassen des Vereinsgeländes das Fußgängertor geschlossen werden. Der Mieter haftet bei grober Fahrlässigkeit.
  1. Der Mieter hat die Mieträume pfleglich zu behandeln. Wände, Decken, Fenster, Mobiliar u.a. dürfen nicht durch Nägel, Klebematerialien, Heftzwecken oder sonstige in die Substanz eingreifende Befestigungsmaterialien beschädigt werden. Hierfür kann Klebeband oder Bindfaden verwendet werden, der im Anschluss an die Veranstaltung wieder restlos zu entfernen ist.
  1. Essen, z.B. Grillpfanne, gegrillte Steaks usw. dürfen nicht in der Pergola zubereitet werden, da sich die Gerüche festsetzen oder es zu Fettablagerungen kommen kann.
  1. Konfetti ist im gesamten Gebäude und auf dem Kleingartengelände nicht gestattet.
  1. Mietgegenstände dürfen nicht ohne Zustimmung des Vermieters außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten aufbewahrt oder hingestellt werden.
  1. Im gesamten Gebäude sind offenes Feuer (z.B. Kerzen) und Rauchen verboten. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Verbot eingehalten wird.
  1. Sämtliche Müll, Wert- und Reststoffe sowie das gesamte Leergut sind vom Mieter bis zum Rückgabezeitpunkt zu entsorgen. Über Nacht dürfen diese Dinge nicht draußen verbleiben, da sie Ratten, Waschbären usw. anlocken könnten.
  1. Handtücher, Reinigungs- und Sanitärzubehör müssen durch den Mieter selbst gestellt werden.
  1. Die Tische sind durch 2 Personen zu transportieren und zu verstellen. Sie sind nicht über den Fußboden zu ziehen. Hierdurch könnten die Tischbeine ausbrechen.
  1. Es ist nicht gestattet, sich auf die Tische zu setzen oder zu stellen. Es handelt  sich um Klapptische, die nicht für diese Belastungen geeignet sind.
  1. Verstöße gegen diese Bestimmung können zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen.
  • Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle Beschädigungen dem Vermieter  unaufgefordert anzuzeigen.
  • Der Mieter und die Teilnehmer der Veranstaltung haben keinen Anspruch auf freie Parkplätze vor dem Vereinsgelände.
  • Ist eine Nachreinigung notwendig, wird hierfür die Kaution einbehalten. Die Entscheidung, ob eine Nachreinig durchzuführen ist, trifft der Vermieter in Anwesenheit des Mieters.
  • Bei Stornierungen des Mietvertrages durch den Mieter innerhalb von 14 Kalendertagen werden 25 %, innerhalb von 7 Kalendertagen 50 % der Mietsumme in Rechnung gestellt.

Gültig ab 09.06.2022

Die Hausordnung habe ich verstand und zur Kenntnis genommen. Ich verpflichte mich diese einzuhalten.

Elze, den _______________                              Unterschrift Mieter:_____________________________